|
Beamter/Beamtin einfacher Justizdienst – Justizwachtmeister/-in |
Beamter/Beamtin einfacher Justizdienst – Justizwachtmeister/-inAllgemein Justizwachtmeister halten Ruhe, Ordnung und Sicherheit in und außerhalb des Gerichtssaales aufrecht. Sie helfen dem Publikum mit Auskünften und nehmen unterschiedliche Tätigkeiten wahr wie zB. den Postein- und -ausgang. Während ihrer praktischer Ausbildung werden sie mit waffenlosem Kampf und Erster Hilfe vertraut gemacht. Die theoretische Ausbildung gliedert sich in einen begleitenden Unterricht und in einen Fachlehrgang an der jeweiligen Landesjustizschule. Voraussetzungen Zugangsvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss sowie die Erfüllung beamtenrechtlicher Bedingungen (zB. EU-Mitglied). Ausbildungsdauer Der sog. Vorbereitungsdienst beträgt 18 Monate.
|
|
|