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PLZ 80000 | Sozialversicherungsfachangestellte(r) | DAK

DAK - UNTERNEHMEN LEBEN
Bezirksgeschäftsstelle
München-Hauptbahnhof
Bayerstr. 21
80335 München

 

Ausbildungsangebot

Sozialversicherungsfachangestellte(r)

Ausbildungsdauer

3 Jahre – Verkürzung möglich

Mindest erforderlicher Schulabschluss

FOS oder Abitur

Ansprechpartner/in

Wolfgang Rösler

Kontaktdaten

Tel. 089/ 55236-110
Fax 0180 329 325 728 369
Email wolfgang.roesler@dak.de

 

Gehe zur Berufsbeschreibung Sozialversicherungsfachangestellte(r)

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Beamter/Beamtin gehobener Justizdienst – Rechtspfleger/-in

Beamter/Beamtin gehobener Justizdienst – Rechtspfleger/-in

Allgemein
Sie nehmen bei Gerichten und bei Staatsanwaltschaften verantwortungsvolle Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahr. Entscheidungen werden in sachlicher Unabhängigkeit nur auf der Grundlage des Gesetzes getroffen.

Tätigkeit
Rechtspfleger vollstrecken Freiheits- und Geldstrafen, erlassen Mahnbescheide und Vollstreckungstitel oder führen Zwangsversteigerungen von Grundstücken durch. Sie sind mit Konkursverfahren beschäftigt, behandeln Grundbuchsachen und sind für Nachlassangelegenheiten wie Erbauseinandersetzungen u.Ä. zuständig. Bei Vormundschafts- und Familiengerichten erledigen sie Vormundschaftsangelegenheiten, befassen sich mit Pflegschaften und den damit zusammen hängenden Vermögensverwaltungen.

Voraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist die Fachhochschul- oder Hochschulreife, ein Höchstalter von 25 Jahren und die Erfüllung beamtenrechtlicher Bedingungen.

Tätigkeitsort
Im Bereich der Justizverwaltung sind sie zB. als Geschäftsleiter oder Gruppenleiter eingesetzt und für die nichtrichterlichen Bediensteten verantwortlich.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung an einer Fachhochschule dauert 3 Jahre, ist gegliedert in ein fachtheoretisches Studium und eine praxisbezogene Fachausbildung und endet mit der Verleihung des Diplomgrades Diplom-Rechtspfleger (FH).

Aufstieg
Bei Eignung ist ein Aufstieg in den höheren Dienst möglich.

 

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