Beamter/Beamtin gehobener Justizdienst – Rechtspfleger/-inAllgemein Sie nehmen bei Gerichten und bei Staatsanwaltschaften verantwortungsvolle Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahr. Entscheidungen werden in sachlicher Unabhängigkeit nur auf der Grundlage des Gesetzes getroffen. Tätigkeit Rechtspfleger vollstrecken Freiheits- und Geldstrafen, erlassen Mahnbescheide und Vollstreckungstitel oder führen Zwangsversteigerungen von Grundstücken durch. Sie sind mit Konkursverfahren beschäftigt, behandeln Grundbuchsachen und sind für Nachlassangelegenheiten wie Erbauseinandersetzungen u.Ä. zuständig. Bei Vormundschafts- und Familiengerichten erledigen sie Vormundschaftsangelegenheiten, befassen sich mit Pflegschaften und den damit zusammen hängenden Vermögensverwaltungen. Voraussetzungen Zugangsvoraussetzung ist die Fachhochschul- oder Hochschulreife, ein Höchstalter von 25 Jahren und die Erfüllung beamtenrechtlicher Bedingungen. Tätigkeitsort Im Bereich der Justizverwaltung sind sie zB. als Geschäftsleiter oder Gruppenleiter eingesetzt und für die nichtrichterlichen Bediensteten verantwortlich. Ausbildungsdauer Die Ausbildung an einer Fachhochschule dauert 3 Jahre, ist gegliedert in ein fachtheoretisches Studium und eine praxisbezogene Fachausbildung und endet mit der Verleihung des Diplomgrades Diplom-Rechtspfleger (FH). Aufstieg Bei Eignung ist ein Aufstieg in den höheren Dienst möglich.
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