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Beamter/Beamtin gehobener nichttechnischer Dienst

Beamter/Beamtin gehobener nichttechnischer Dienst

Allgemein
Sie sind in den Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden beschäftigt.

Tätigkeit
In der Regel sind sie als Sachbearbeiter eingesetzt. In dieser Funktion ist es ihre Aufgabe, im Rahmen eines Sachgebiets eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen oder vorzubereiten. Dabei können ihnen auch Mitarbeiter unterstellt sein, die sie anleiten müssen. Bei der Erledigung ihrer Arbeit wenden sie Rechtsgrundlagen wie Gesetze und Verordnungen an und legen sie entsprechend aus. Der einzelne Tätigkeitsbereich ist abhängig von der fachlichen Aufgabenstellung der Verwaltung.

Voraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen sind Fachhochschulreife oder Abitur und die Erfüllung beamtenrechtlicher Bedingungen.

Ausbildungsdauer
Die theoretische Ausbildung wird an den entsprechenden Fachbereichen der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes oder der Länder durchgeführt. Der praktische Teil wird in den jeweiligen Behörden absolviert. Die Ausbildung, je zur Hälfte Theorie und Praxis, dauert insgesamt 3 Jahre, vereinzelt zB. bei der Kommunalverwaltung auch 4 Jahre.

 

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