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Beamter/Beamtin gehobener Polizeivollzugsdienst |
Beamter/Beamtin gehobener PolizeivollzugsdienstAllgemein Die Aufgaben sind die qualifizierte Sachbearbeitung bei der Schutz- und Kriminalpolizei, und Führungsfunktionen. Tätigkeit Beamte im gehobenen Polizeivollzugsdienst sorgen für die Sicherheit der ganzen Gesellschaft und des einzelnen Bürgers. Ausbildung Das dreistufig gegliederte Studium beginnt mit dem Polizeikommissaranwärter und führt zum Polizeikommissar. Es gliedert sich in ein insgesamt 18-monatiges Fachstudium an einer Beamtenfachhochschule und in gleichfalls insgesamt 18-monatige praktische Ausbildungsabschnitte. Das Studium schließt mit einer Anstellungsprüfung ab, die den akademischen Grad „Diplomverwaltungswirt/in – FH“ und die Befähigung für die Ernennung zum/zur Polizeikommissar/in im Beamtenverhältnis auf Probe vermittelt. Voraussetzungen Zugangsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife oder die unbeschränkte Fachhochschulreife, eine gute Gesundheit und die Erfüllung beamtenrechtlicher Bedingungen. Tätigkeitsort Eingesetzt werden Beamte gehobener Polizeivollzugsdienst bei der Bereitschaftspolizei, der Wasserschutz- und Schutzpolizei, der Verkehrs- und Kriminalpolizei und in Spezialeinheiten. Sie führen größere Einheiten, leiten die Ausbildung von Beamten als Fachlehrer oder werden als Dienststellen- bzw. Kommissariatsleiter/innen eingesetzt. Ausbildungsdauer 3 Jahre.
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