Beamter/Beamtin mittlerer Justizdienst

Beamter/Beamtin mittlerer Justizdienst

Allgemein
Sie werden bei den Justizbehörden der einzelnen Bundesländer ausgebildet.

Tätigkeit
Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten sie als Urkundsbeamte. Bei Gerichtsverhandlungen sind sie vor allem in Strafverfahren als Protokollführer tätig. Als Verwalter einer Geschäftsstelle sind sie als Mitarbeiter eines Richters, Staatsanwalts oder Rechtspflegers für alle Vorgänge und für den ordnungsgemäßen Geschäftsgang mitverantwortlich. Weitere Aufgaben sind die Berechnung der Gerichtskosten, die Durchführung buchhalterischer Tätigkeiten und die Verwaltung der Kasse oder der Zahlstelle. Außerdem sind sie mit weiteren Verwaltungstätigkeiten und Sekretariatsarbeiten betraut. Auch die Entgegennahme von Bürgeranträgen gehört dazu.

Voraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist die Mittlere Reife oder der qualifizierende Hauptschulabschluss, die Erfüllung beamten

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.