Beamter/Beamtin mittlerer nichttechnischer DienstAllgemein Sie werden bei den Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden ausgebildet. Das können die unterschiedlichsten Ämter, Ministerien, Gemeindeorgane oder Körperschaften sein. Tätigkeit Ihr Tätigkeitsbereich wird bestimmt von der fachlichen Dienstleistungsaufgabe und dem Ansatz, zB. in der allgemeinen Verwaltung oder der Fachverwaltung. Im Allgemeinen ist es ihre Aufgabe, innerhalb eines Sachgebiets den Sachbearbeitern zuzuarbeiten. Sie bereiten Entscheidungen vor, fertigen Bescheide aus, prüfen Anträge und führen Akten, Karteienoder Dateien. Zu ihren Aufgaben gehört die Kontrolle von Belegen, das Berechnen und Festsetzen von Beträgen, das Erteilen von schriftlichen und persönlichen Auskünften u.A. Ausbildung Die hierbei erforderlichen Kenntnisse auf dem jeweiligen Rechtsgebiet werden im Rahmen der Ausbildung im ausbildungsbegleitenden fachtheoretischen Unterricht, in ergänzender Arbeitsgemeinschaft und in Vollzeitlehrgängen an den Verwaltungsschulen vermittelt. Voraussetzungen Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss und die Erfüllung beamtenrechtlicher Bedingungen. Über ein sogenanntes Dienstanfängerjahr können in einigen Bereichen auch gute Hauptschüler zugelassen werden. Ausbildungsdauer Der Vorbereitungsdienst dauert 2 Jahre.
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