Beamter/Beamtin mittlerer PolizeivollzugsdienstAllgemein Ihre Hauptaufgabe ist es, für die Sicherheit der ganzen Gesellschaft und des einzelnen Bürgers einzustehen. Tätigkeit Beamte im mittleren Polizeivollzugsdienst bekämpfen die Kriminalität, klären Straftaten auf und fahnden nach Straftätern, leiten Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und nehmen Unfälle auf. Ferner sichern sie Beweise und Spuren, nehmen Umweltschutzaufgaben war, schützen bei Veranstaltungen und Demonstrationen die Bürger. Die Spezialisierungsmöglichkeiten sind vielfältig. Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes werden eingesetzt bei der Schutz-, Verkehrs-, Bereitschafts- oder Wasserschutzpolizei und in Spezialeinheiten. Ausbildung Die dreistufige Ausbildung beginnt mit dem Polizeimeisteranwärter und führt über den Polizeioberwachtmeister zum Polizeimeister. Die Lehrinhalte umfassen sowohl eine theoretische (Rechtslehre, Politische Bildung, Kommunikation, Führungs- und Einsatzlehre u.A.) als auch eine praktische (Sport, Selbstverteidigung, dreimonatiges Berufspraktikum u.A.) Ausbildung. Nach Beendigung der Ausbildung erfolgt die Beförderung zum/zur Polizeimeister/in. Voraussetzungen Erwartet werden von ihnen charakterliche Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Gerechtigkeitssinn, nervliche Belastbarkeit, die Bereitschaft zum Gespräch und besonnenes Handeln.
Zugangsvoraussetzung ist der mittlere Bildungsabschluss oder ein qualifizierender Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, körperliche und geistige Fitness und die Erfüllung beamtenrechtlicher Bedingungen. Ausbildungsdauer 30 Monate (2 1/2 Jahre). Fort- und Weiterbildung Bei Eignung und Weiterbildung an einer Fachhochschule steht ihnen der Weg zum Aufstieg in die gehobene Laufbahn offen (Einheitslaufbahn).
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