Fachangestellte(r) für ArbeitsförderungAllgemein Fachangestellte für Arbeitsförderung sind berufliche Stellenvermittler. Mit ihrer Ausbildung sind sie qualifiziert für die Tätigkeit in der Bundesagentur für Arbeit und ihren Filialagenturen, einem Arbeitgeber im Bereich des öffentlichen Dienstes. Ausbildung Ihr Arbeitsgebiet ist vielfältig und umfasst alle Bereiche einer Arbeitsagentur. Hauptsächlich sind sie Anlaufstelle für Kunden. Das sind Arbeitssuchende und Arbeitgeber. Sie arbeiten selbstständig oder nach Anweisung und gemeinsam im Team mit anderen Kollegen. Dort klären sie die Anliegen der Ratsuchenden, erteilen Auskünfte, nehmen Arbeitslosmeldungen und Anträge auf Leistungen entgegen. Sie unterstützen Kunden beim Ausfüllen der Anträge, bereiten Arbeitsunterlagen für Arbeitsvermittler und Arbeitsberater vor, wirken bei der Arbeitsvermittlung mit, bearbeiten Anträge auf Leistungen, wie zum Beispiel Anträge auf Arbeitslosengeld, auf Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, zur Förderung der Aufnahme einer Tätigkeit und der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen. Verwalterische Tätigkeiten, die zur Organisation einer Behörde notwendig sind, gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Das kann die Verwaltung von Büromaterial, die Reisekostenabrechnung oder die berufskundliche Dokumentation sein. Voraussetzungen Verständnis für wirtschafts- und sozialpolitische Fragen, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit zeichnen Fachangestellte für Arbeitsförderung aus. Da die Arbeiten mit Hilfe der EDV abgewickelt werden, müssen sie die Bedienung der Geräte beherrschen. Tätigkeitsort Fachangestellte für Arbeitsförderung sind in allen Abteilungen der Agenturen für Arbeit im mittleren Dienst beschäftigt. Ausbildungsdauer 3 Jahre. Einkommen Anfangs BAT Va (Bundesangestelltentarif) + Ortszuschlag oder auf Honorarbasis.
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