Florist/-inAllgemein Aufgabe der Floristen ist zum Einen der Verkauf und die Beratung der Kunden, zum Anderen das Anfertigen von Blumengestecken und Kränzen. Tätigkeit Der Einkauf der Waren und Pflanzen, aber auch deren sachgerechte Lagerung gehört zu den Tätigkeiten der Floristen. Sie sind für die Präsentation der Blumen, Pflanzen und der sonstigen Waren zuständig. Sie beraten die Kunden, führen Bestellungen aus und sind für den Warenversand verantwortlich. Im Werkraum stellen sie Blumensträuße und sonstigen Blumenschmuck her, wobei sie auf besonderen Kundenwunsch oder im Rahmen des Verkaufsangebots tätig werden. Sie fertigen Kränze und Werkstücke für besondere Anlässe wie Advents- und Weihnachtsschmuck. Die Fertigung von Braut- und Tischschmuck gehört ebenso zu ihren Tätigkeiten wie das Bepflanzen von Gefäßen. Hierunter fällt auch die Gestaltung und Pflanzung von Blumenfenstern und das Dekorieren von Schaufenstern.
Floristen haben außerdem die im sonstigen Einzelhandel üblichen verwaltungs- und büromäßigen Aufgaben zu erledigen, zB. die Mitwirkung bei der Preisgestaltung, die Ermittlung des Warenbedarfs, die Werbung sowie der Zahlungs- und Schriftverkehr. Tätigkeitsort Sie arbeiten in Blumenfachgeschäften, in Gärtnereien zB. Friedhofsgärtnereien und im Event-Bereich. Oft sind sie unternehmerisch selbstständig tätig. Ausbildungsdauer 3 Jahre.
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