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Heilerziehungspfleger/-in

Heilerziehungspfleger/-in

Allgemein
Der Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege befähigt die Schüler, eigenverantwortlich in der Betreuung und Begleitung, Pflege, Erziehung, Bildung und Beratung von Menschen mit Behinderungen, Störungen oder Gefährdungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Jugend- und Gesundheitshilfe tätig zu werden. Die Ausbildung richtet sich zum einen an junge Menschen, die nach der mittleren Reife oder nach Hauptschulabschluss und dem Abschluss einer Berufsfachschule für Kinderpflege, Sozialpflege oder Hauswirtschaft eine Berufsausbildung erwerben wollen. Daneben richtet sich das Angebot besonders auch an Frauen, die sich nach der Familienpause neu orientieren möchten. Und an Menschen aus anderen Berufen, die in einer einjährigen praktischen Tätigkeit in der Behindertenhilfe, Jugendhilfe oder Sozialpsychiatrie festgestellt haben, dass Heilerziehungspflege ihr Berufswunsch ist.

Ausbildung
In der berufsbegleitenden Ausbildungsform findet der theoretische Unterricht an zwei Schultagen pro Woche in einer Fachschule statt. Er umfasst Fächer wie Pädagogik, Psychologie, Psychiatrie, Medizin, Rechtskunde, Praxis- und Methodenlehre, Religionspädagogik, musische Fächer wie Musik und Bewegung, Spiel und Gestalten und andere Fächer wie Medienpädagogik. EDV und Kommuniktion, Hauswirtschaft und Pflege usw. Die praktische Ausbildung läuft parallel in einer bezahlten Berufstätigkeit in Eintrichtungen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe (zB. Wohnheim, Tagesstätte, Integrationskindergarten) oder der Sozialpsychiatrie. Die Ausbildung in zweijähriger Vollzeitform findet an fünf Tagen pro Woche an einer Fachschule statt. Während insgesamt sieben mehrwöchigen Blockpraktika wird die praktische Ausbildung in unterschiedlichen Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe und der Sozialpsychiatrie absolviert.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung kann in einer dreijährigen berufsbegleitenden Form absolviert werden oder in einer zweijährigen Vollzeitform. In der berufsbegleitenden Form kann nach einem Jahr ebenfalls die Prüfung in Heilerziehungspflegehilfe abgelegt werden.

 

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