Justizfachangestellte(r)Allgemein Schreiben und Büroverwaltung in Justizbehörden, das sind die Aufgaben der Justizfachangestellten. Tätigkeit Dort sind sie auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Sie nehmen Diktate auf oder übertragen auf Diktiergeräte gesprochene Texte sowie schriftliche Entwürfe in Maschinenschrift. In einzelnen Fällen protokollieren sie bei Gerichtsverhandlungen. Sie sind in der Aktenverwaltung tätig, führen die Register wie Grundbuch oder Handelsregister, nehmen Eintragungen vor, fertigen Auszüge an und führen den Geschäfts- und Terminkalender. Außerdem versenden sie Anklageschriften und andere Schriftstücke. Bei ihrer Tätigkeit setzen sie die entsprechenden Informations- und Kommunikationstechniken wie Textverarbeitung, spezielle Software, Diktafon u.a. ein. Voraussetzungen Zugangsvoraussetzung ist die mittlere Reife oder der qualifizierende Hauptschulabschluss. Tätigkeitsort Justizfachangestellte sind in den Geschäftsstellen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten wie zB. Zivil- und Strafgerichten, Verwaltungs-, Finanz- oder Arbeitsgerichten u.A. tätig. Ausbildungsdauer 3 Jahre. Hinweis Justizfachangestellte sind Angestellte und keine Beamten. Die Möglichkeit, später die Beamtenlaufbahn einzuschlagen, besteht. Aufstieg Eine Aufstiegsmöglichkeit ist die Position eines/r Geschäftsstellenverwalters/-in.
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