Schornsteinfeger/-inAllgemein Schornsteinfeger haben in dem ihnen zugeordneten Bezirk die im Schornsteinfegergesetz geregelten Aufgaben durchzuführen. Tätigkeit In ihrem Bezirk sind sie für das Kehren, Reinigen und Überprüfen der Rauchabzüge aller Gebäude zuständig. Außerdem reinigen und überprüfen sie die vorhandenen Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen. Sie führen Immissionsschutzmessungen durch. Dabei wird der Rußgehalt und der Kohlendioxidanteil in der Heizungsabluft gemessen. Außerdem wird der Zug des Schornsteins überprüft und die Abgastemperatur ermittelt. In einem Prüfbericht werden Abweichungen fest gehalten. Stellen sie Mängel fest, müssen sie den Grundstückseigentümer informieren und ihn zur Beseitigung der Mängel innerhalb einer bestimmten Frist auffordern. Nachdem die Anlage von Fachleuten instandgesetzt ist, führen sie die Nachkontrolle durch. Schornsteinfeger sind auch für die Beratung der Kunden in feuertechnischen Fragen zuständig. Im Rahmen von Bauabnahmen stellen sie nach Prüfung und Begutachtung entsprechende Bescheinigungen aus. Tätigkeitsort Sie sind in Meisterbetrieben des Schornsteinfegerhandwerks beschäftigt. Ausbildungsdauer 3 Jahre.
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